Mit affirmativen Aktionen eine diversitätsgerechte Belegschaft schaffen

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Diese Bedingungen müssen Gemeinden erfüllen wenn sie vorrangig Bewerber aus spezifischen Bevölkerungsgruppen einstellen möchten um innerhalb ihres Personals die Vielfalt der Bevölkerung ihrer wiederzuspiegeln.

Unter gewissenbestimmten Bedingungen dürfen Sie bestimmten Bewerbern (Personen z.B. Personen mit Migrationshintergrund oder mit Behinderung) den Vorzug geben. So bietet sich Ihrer Gemeindeverwaltung ein Ansatz, die eigene Belegschaft zum Spiegelbild der Bevölkerung zu machen. Das ist aber nicht ohne Weiteres durchsetzbar. Eine Person bei der Anwerbung bevorzugen, weil sie einer bestimmten Bevölkerungsgruppe angehört, ist schließlich auch eine Form der Diskriminierung. Im Folgenden sind die Bedingungen aufgeführt, die für affirmative Aktionen (positive Diskriminierung) positive Maßnahmen erfüllt sein müssen. 

  • Es muss eine offensichtliche Ungleichheit bestehen. Ein Vergleich der Bevölkerungszusammenstellung und der Belegschaft Ihrer Gemeindeverwaltung sollte Aufschluss darüber geben, ob dies in Ihrer Gemeinde der Fall ist. Haben die einzelnen Bevölkerungsgruppen alle in gleichem Maße teil an der Gesellschaft? Wenn nicht, ist die erste Bedingung erfüllt.


  • Die Bekämpfung dieser Ungleichheit muss von öffentlicher Seite als ein Ziel ausgegeben sein, das es zu fördern gilt: in einem Dekret über Chancengleichheit, einem Kollektivabkommen, der Stellungnahme eines Diversitätsausschusses… Auch wenn die Gemeindeverwaltung selbst die gleichberechtigte Teilhabe als Ziel festgelegt hat, beispielsweise in einem Verwaltungsabkommen, ist diese Bedingung erfüllt. 


  • Die positive Maßnahme affirmative Aktion muss befristet sein, das heißt, dass sie endet, sobald das betreffende Ziel erreicht ist. Hierzu ist es wichtig, die positive Maßnahme affirmative Aktion gleich zu Beginn an einen klaren Zeitrahmen zu knüpfen. Somit ist deutlich, wann genau die Aktion endet. 


  • Die positive Maßnahme affirmative Aktion darf die Rechte Dritter nicht unnötig einschränken. So ist zu beachten, dass nicht alle freien Stellen über positive Maßnahmen affirmative Aktionen besetzt werden können und dass solchen Aktionen gewisse Grenzen gesetzt sind. 

In Flandern beispielsweise empfiehlt der Diversitätsausschuss des SERV (Sociaal-Economische Raad van Vlaanderen) den Gemeindeverwaltungen, den Beschäftigungsgrad der Personen mit Migrationshintergrund anzuheben, insbesondere aufgrund der Vorbildfunktion dieser Verwaltungen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Der Ausschuss fordert die Gemeindeverwaltungen auf, je nach Gegebenheiten auf dem subregionalen Arbeitsmarkt und der Bevölkerungszusammensetzung anspruchsvolle Quoten auszugeben, die schrittweise an eine gleiche Arbeitsmarktteilhabe heranführen sollen. Praktika können Personen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit bieten, Gemeindeverwaltungen eingehend kennenzulernen und Arbeitserfahrung zu sammeln. Außerdem sind Praktika eine hilfreiche Zwischenstation, um den Übergang zum Arbeitsmarkt zu schaffen. 

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