Erklärung zur Barrierefreiheit

Unia hat sich zum Ziel gesetzt, seine Websites zugänglich zu machen, gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wird.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für https://www.chancengleichheitwaehlen.be/.

Stand der Einhaltung

Diese Website trägt das AnySurfer-Label und entspricht den Web Content Accessibility Guidelines Version 2.1 Stufe AA.

Nicht-zugänglicher Inhalt

Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Gesetzgebung

www.chancengleichheitwaehlen.b... zeigt viele gute Beispiele aus der Praxis. Die Website enthält manchmal Links zu Beispielen, die von Dritten erstellt wurden (z.B. ein Kampagnenvideo). Da dieser Inhalt nicht von Unia erstellt oder finanziert wurde, garantiert Unia nicht die Zugänglichkeit dieser Beispiele.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 18.09.2020 erstellt.

Diese Zugänglichkeitserklärung wurde auf der Grundlage einer Bewertung von AnySurfer vom 15. Juni 2020 und einer Selbsteinschätzung abgegeben. Die Website wird im Juni 2022 erneut überprüft.

Die Zugänglichkeitserklärung wurde zuletzt am 23.08.2021 überarbeitet.

Feedback und Kontaktdaten

Haben Sie immer noch ein Zugänglichkeitsproblem mit dieser Website? Bitte melden Sie dies an webmaster@unia.be und geben Sie auch den Ort (Link) der Webseite an, auf der Sie auf das Problem gestoßen sind.

Durchsetzungsverfahren

Sind Sie mit der Antwort von Unia auf Ihre Mitteilungen oder Ersuchen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie unzufrieden? Wenn ja, können Sie zunächst über die Unia-Website eine Beschwerde einreichen. Noch nicht zufrieden? Dann können Sie beim föderalen Ombudsmann auf verschiedene Weise eine so genannte Zweitlinienbeschwerde einreichen.