Zugänglichkeit der kommunalen Infrastrukturen − für alle

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Gemeinden müssen darauf achten dass ihre Infrastrukturen (Gebäude, öffentliche Plätze und Wege) allen Bürgern zugänglich sind.

Gemeinden müssen ihre Dienste allen Einwohnern anbieten. Daher müssen sie insbesondere darüber wachen, dass ihre Infrastrukturen allgemein zugänglich sind (Gebäude, öffentliche Plätze, Straßen und Wege).

Zugänglichkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe von Personen mit Behinderung. Der Ausschuss der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Belgien übrigens klar und deutlich aufgefordert, den Zugang zu Gebäuden und Anlagen für alle Bürger kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern. Um dies zu erreichen, bedarf es eines Aktionsplans auf lokaler Ebene, der allen Bürgern zugutekommt.

  • Achten Sie auf Zugänglichkeit und universelles Design bei allen öffentlichen Aufträgen für Bauten oder Anlagen, die von Personen benutzt werden sollen, ob Bürger oder Gemeindemitarbeiter, wie dies in Art. 53 des Gesetzes über öffentliche Aufträge festgelegt ist. Die Gemeinden können hierzu die Dienste von (internen oder externen) Zugänglichkeitsberatern und/oder sachkundigen Stellen oder Organisationen in Anspruch nehmen.
  • Führen Sie ein umfassendes Audit der Zugänglichkeit öffentlicher Infrastrukturen (Parks, Bibliothek, Sport- und Kulturzentren, kommunale Dienststellen, Schulen…) für alle Kategorien von Personen mit Behinderung durch. Dieses Audit soll den Gemeinden dabei helfen, die schrittweise Verbesserung der Zugänglichkeit inhaltlich und finanziell zu planen. Aus diesem Audit müssen zudem alle nötigen Informationen hervorgehen, um Personen mit Behinderung über den Zugänglichkeitsgrad der einzelnen kommunalen Infrastrukturen zu informieren.
  • Sensibilisieren Sie die Gemeindemitarbeiter und -beauftragten für die Themen Behinderung und Zugänglichkeit. Bezeichnen und bilden Sie ein Personalmitglied als Zugänglichkeitsberater/-beauftragten aus.
  • Beziehen Sie die Bürger mit Behinderung stärker in die politischen Entscheidungen ein und beraten Sie sich regelmäßig mit ihnen, beispielsweise in einem kommunalen Beirat aus Personen mit Behinderung. Unia hat festgestellt, dass diejenigen Gemeinden, die regelmäßig Personen mit Behinderung zu Rate ziehen, bei der Zugänglichkeit besser abschneiden.

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