Jedem Bürger zur Teilhabe an Freizeitaktivitäten verhelfen

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Mit einer ganzheitlichen Vision, die dazu führt, dass die Angebote jedes Jahr ein Stück weit zugänglicher werden, können die Gemeinden der ganzen Bevölkerung die Teilnahme am Kultur-, Sport- und Freizeitleben ermöglichen.

Alle Einwohner einer Gemeinde müssen Freizeitangebote wie Konzerte, Shows, Theaterstücke, Animationen auf Spielplätzen, Jugendvereinigungen, Sporttraining usw. nutzen können. Mit einer ganzheitlichen Vision, die dazu führt, dass die Angebote jedes Jahr ein Stück weit zugänglicher werden, können die Gemeinden die ganze Bevölkerung, auch Personen mit Behinderung und Senioren, dazu einladen, am Kultur-, Sport- und Freizeitleben teilzunehmen.

  • Erstellen Sie einen Aktionsplan mit den einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit Ihrer Freizeitinfrastrukturen. Hierzu gehört insbesondere die stete Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen für alle Kategorien von Personen mit Behinderung. Die Gemeinden müssen die verfügbaren Mittel klug investieren und verteilen, damit sie allen zugutekommen.
  • Sensibilisieren und ermutigen Sie die lokalen Organisationen zur Verbesserung der Zugänglichkeit ihrer Dienstleistungsangebote. Betroffen sind sowohl das Gastgewerbe als auch Sportvereine, Museen und Geschäfte. Neben den materiellen Zugänglichkeitsproblemen (zu enge Zugänge, hinderliche Stufen, zu schwere Türen usw.) gefährden auch mentale Barrieren das Gleichheitsprinzip. Die Gemeinden können in dieser Hinsicht diverse Initiativen ergreifen, um die lokalen Organisationen dazu anzuregen, ihre Angebote innerhalb des Gemeindegebiets möglichst inklusiv zu gestalten.
  • Beraten Sie sich mit den behinderten Menschen und den Sportvereinen über das Behindertensportangebot. Wichtig ist auch, an einer besseren Zugänglichkeit von Sportanlagen zu arbeiten. Hierzu können die Gemeinden sich an zahlreiche Akteure in diesem Bereich wenden, die der Gemeinde begleitend, beratend oder auch finanziell zur Seite stehen. 

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