Informationen und Mitteilungen, die wirklich alle Einwohner erreichen
Kommunikation und Teilhabe: Alle Empfehlungen anzeigenGanz und gar zu einer Gemeinde gehören bedeutet auch, dass man uneingeschränkten Zugang zu den Informationen hat, die sich an ihre Einwohner richten. Daher ist es wichtig, dass die Gemeinden darüber wachen, ihre Mitteilungen wirklich für alle Bürger zugänglich zu gestalten.
Die europäische Richtlinie 2016/2102 schreibt den Websites öffentlicher Verwaltungen (also auch von Städten und Gemeinden) vor, dass sie demnächst zugänglich sein müssen. Für neue Websites, die online gestellt werden, tritt diese Pflicht am 23. September 2018 in Kraft. Bestehende Websites, die bereits am 22. September 2018 oder früher online waren, müssen zum 23. September 2020 zugänglich sein.
Wichtig ist auch, dass jeder Bürger mit Behinderung korrekt empfangen und durch die Gemeindeverwaltung geleitet wird.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Mitteilungen zugänglich sind. Dies reicht von der Zugänglichkeit ihrer Websites über Sitzungsprotokolle des Gemeinderats bis hin zu Formularen und Briefen der Gemeinde. Eine zugängliche Mitteilung ist zum einen sprachlich leicht verständlich und zum anderen vom Format her für alle zugänglich.
- Erstellen Sie einen Aktionsplan zur schrittweisen Verbesserung der Zugänglichkeit aller Publikationen und aller Informationsträger der Gemeinde.
- Bilden Sie das Gemeindepersonal darin aus, Personen mit Behinderung zu empfangen und zu informieren.
- Führen Sie ein Verfahren zum Empfang gehörloser Personen ein (z. B. Anwesenheit oder Zuschaltung eines Gebärden- oder Teledolmetschers).
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