Helfen Sie Personen mit Behinderung bei den Wahlen

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Die Gemeinden müssen die Zugänglichkeit der Wahlen für Personen mit Behinderung sicherstellen. Dabei geht es sowohl um die Zugänglichkeit der Informationen vor den Wahlen als auch um den Zugang zur Ausübung des Wahlrechts an sich. 

Die Gemeinden müssen die Zugänglichkeit der Wahlen für Personen mit Behinderung sicherstellen. Dabei geht es sowohl um die Zugänglichkeit der Informationen vor den Wahlen als auch um den Zugang zur Ausübung des Wahlrechts an sich.

Personen mit Behinderung müssen ihre Bürgerpflicht unter besten Bedingungen erfüllen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass diese besonders benachteiligungsgefährdete Bevölkerungsgruppe in den Entscheidungsgremien und -instanzen vertreten ist.

Vor dem Wahltag

Bieten Sie den Bürgern zugängliche Informationen über das Wahlverfahren, die Zugänglichkeit der Wahllokale und bedarfsgerechte Verkehrsmittel in der Gemeinde (soziale Fahrdienste, TEC …). Hierzu müssen die Gemeinden insbesondere darauf achten:

  • Den Bürger darüber zu informieren, dass er eine Erklärung einreichen kann, um am Wahltag zu einer bedarfsgerechten Wahlkabine gebracht oder von einer Begleitperson seiner Wahl in der Wahlkabine unterstützt zu werden.
  • Informations- und Übungssitzungen abzuhalten.


  • Zugängliche Informationskanäle zu benutzen, insbesondere die Website der Gemeinde.

Am Wahltag

Erleichtern Sie die Verkehrsmöglichkeiten für Personen mit Behinderung zu den Wahllokalen. Hierzu müssen die Gemeinden insbesondere darauf achten, dass bedarfsgerechte Verkehrsmittel zur Verfügung stehen.

Sorgen Sie dafür, dass die Wahllokale zugänglich sind. Hierzu müssen die Gemeinden darauf achten:

  • dass neben den gesetzlichen Mindestnormen für die Zugänglichkeit auch bestimmte Methoden Anwendung finden, wie die in der Wallonie gehandhabte „Methode SECUE“. Ins Deutsche übertragen, würde dieses Kürzel PEZBE lauten. Es bedeutet konkret, dass ein Wähler mit Behinderung die Möglichkeit haben muss, am Eingang zu parken (ausreichend Behindertenparkplätze), einzutreten (zugänglicher Weg zwischen Parkplatz und Eingang zum Wahllokal), sich zurechtzufinden (Fortbewegung im Wahllokal und leichte Orientierung), das Wahllokal zu benutzen (Stimmabgabe mithilfe einer Leselupe, leicht verständlichen Anweisungen, Großschriftexemplaren der Wahlzettel …) und zu evakuieren (Evakuierungsverfahren unter Berücksichtigung aller Personen mit Behinderung im Brandfall).
  • dass bei dem Evakuierungsverfahren alle Personen mit Behinderung berücksichtigt werden und zugängliche Büroräume gekennzeichnet sind.
  • dass ein Aktionsplan erstellt und finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Zugänglichkeit der Wahlen mittelfristig zu verbessern (z. B. durch den Kauf oder Bau bedarfsgerechter Wahlkabinen).

 

Sichern Sie allen Personen mit Behinderung einen bedarfsgerechten Empfang zu. Hierzu müssen die Gemeinden darauf achten:

  • dass in jedem Wahllokal ein oder mehrere Stewards bereitstehen, die als solche gekennzeichnet sind und den Wählern helfen, sich zurechtzufinden.
  • dass die Wahlhelfer (Wahlbüro-Präsident, Stimmenzähler, Gemeindemitarbeiter, Stewards) mit den Schwierigkeiten vertraut sind, vor denen Personen mit Behinderung stehen können.
  • dass der Respekt, die Vertraulichkeit und das Vertrauen gegenüber dem Wähler garantiert sind.

Nach den Wahlen machen Sie eine Bestandsaufnahme aller Schwierigkeiten, vor denen die Personen mit Behinderung nach eigenen Angaben bei der Ausübung ihres Wahlrechts standen, und evaluieren Sie die Maßnahmen, die für die verbesserte Zugänglichkeit der Wahlen getroffen wurden.

Während des gesamten Wahlprozesses arbeiten Sie mit den Akteuren zusammen, die in Kontakt mit den benachteiligten Personengruppen stehen, und schenken Sie dem Wähler Gehör, der schließlich besser als jeder andere seinen eigenen Bedarf kennt. 

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