Gewährleisten Sie den Empfang von Wohnwagenbewohnern

Infrastruktur, Wohnen und Mobilität: Alle Empfehlungen anzeigen

Die lokalen Behörden gewährleisten den Empfang der Fahrenden indem sie mit dieser Gemeinschaft in Kontakt treten und ihr Rastplätze anbietet.

Es herrscht nach wie vor ein akuter Mangel an Stellplätzen für durchreisende Wohnwagenbewohner in Belgien. Brüssel und Flandern haben das Recht auf mobiles Wohnen anerkannt, die Wallonie noch nicht. Die Gemeindeverwaltungen können hier den Unterschied machen, sind aber nicht alleine dafür zuständig.

Die Einrichtung von Stellplätzen (für Daueranwohner oder auch Durchreisende) unterstützt die Flämische Regierung mit einem Zuschuss von 100 % und einer Beihilfe der Agentschap Wonen. Der zuständige Minister sendet auch jährlich ein Rundschreiben mit Empfehlungen zur zeitweiligen Aufnahme umherziehender Wohnwagenbewohner aus. Die Provinzgouverneure sind für die oberkommunale Koordinierung dieser Initiativen zuständig.

In der Wallonie ergreift das „Centre de Médiation des Gens du Voyage et des Roms“ Initiativen, um zusammen mit den Gemeindeverwaltungen eine Aufnahmepolitik für Wohnwagenbewohner auszuarbeiten.  In der Wallonie wurde in diesem Bereich an einem Dekret gearbeitet durch das Provinzen und Gemeinden gemeinsam temporäre Stellplätz einrichten.  

Empfehlungen:

  • Prüfen Sie die Möglichkeit, Stellplatzflächen für Daueranwohner oder Durchreisende einzurichten.
  • Bereiten Sie sich auf den Empfang von Wohnwagenbewohnern vor, indem Sie einen Rastplatz anbieten und eine entsprechende Politik einführen.
  • Vertreiben Sie keine Wohnwagenbewohner aus städtebaulichen Gründen von festen Stellplätzen, ohne ihnen eine anständige Alternative anzubieten. 
  • Sichern Sie Personen mit mobiler Wohnung rechtmäßig und zuvorkommend die Möglichkeit zu, sich an einer Bezugsadresse zu melden.
  • Bezeichnen Sie eine(n) Beauftragten für Fahrende zur Kontaktpflege zwischen Gemeinde und Durchreisenden.

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