Die Standortwahl einer neuen Kultstätte begleiten

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Die Gemeinden erfüllen eine begleitende und beratende Rolle bei der Niederlassung einer neuen Kultstätte. 

Hin und wieder erfährt eine Gemeinde, dass auf ihrem Gebiet eine neue Kultstätte entstehen soll. Glaubensfreiheit ist ein Grundrecht, das in mehreren internationalen Menschenrechtsübereinkommen und auch in unserer Verfassung verankert ist. Manchmal jedoch kommt es zu Spannungen zwischen den Projektträgern, den Vertretern der betreffenden Glaubensgemeinschaften und anderen Bürgern der Gemeinde.

Wenn die Gemeinden an einer inklusiven Gesellschaft arbeiten wollen, in der jeder seinen Platz hat, müssen sie gewisse strukturelle Gegebenheiten des gesellschaftlichen Miteinanders in Frage stellen. Konkrete Instrumente zur Konzertierung und Entscheidungsfindung können ihnen dabei helfen, solche Situationen in den Griff zu bekommen und die polarisierenden Stimmungen oder Spannungen, die bestimmte Projekte in der Gemeinde auslösen, erst gar nicht aufkommen zu lassen.

  • Arbeiten Sie am Abbau von Vorurteilen und fördern Sie das Miteinander, um den negativen Auswirkungen der drohenden Polarisierung vorzugreifen, indem Sie beispielsweise eine Plattform einrichten, um die Vertreter der einzelnen Gruppen in der Gemeinde zusammenzubringen. Die kommunalen Behörden können hierbei eine neutrale Vermittlerrolle einnehmen. Unia empfiehlt den kommunalen Akteuren, bei dieser Aufgabe mit einschlägigen lokalen Vereinigungen zusammenzuarbeiten.
  • Seien Sie wachsam und verurteilen Sie ganz entschieden jede gehässige, rassistische oder islamfeindliche Äußerung, ob von Seiten der Gemeindemitarbeiter oder der Bürger. Unia empfiehlt, ein internes Verfahren zur Sensibilisierung der Gemeindemitarbeiter einzuführen und einen Beauftragten unter den Personalmitgliedern zu bezeichnen. Auch allgemein in der Bevölkerung obliegt es der Gemeinde, darüber zu wachen, dass es nicht zu gehässigen Äußerungen oder Entgleisungen in der Öffentlichkeit kommt und dass im Ernstfall sofort eingeschritten wird.
  • Begleiten und informieren Sie die Projektträger von Anfang an, gleich bei ihren ersten Schritten. So müssen die Gemeinden die Projektträger schon vor dem Antrag auf Baugenehmigung über die möglichen Schwierigkeiten am gewählten Standort und über die Hindernisse informieren, auf die das Projekt stoßen könnte.
  • Unterstützen Sie die Projektbeauftragten in der kompetenten Handhabung der Kommunikation auf lokaler Ebene. Hiermit steht und fällt der Erfolg des Projekts. Zu diesem Zweck könnte man beispielsweise einen Leitfaden zu den verschiedenen Phasen und den Einbeziehungsmöglichkeiten aller betroffenen Akteure in jeder einzelnen Phase zusammenstellen. Die Gemeinde muss darüber wachen, dass stets eine Austauschmöglichkeit offensteht, damit alle Beteiligten ihre Anliegen im gegenseitigen Respekt äußern können.
  • Treten Sie als Vermittler und Moderator zwischen den einzelnen Gruppen auf. Die Gemeinde vertritt alle Bürger und muss somit neutral bleiben, doch heißt dies nicht, dass sie gegenüber religiösen Belangen gleichgültig bleiben muss. Die Gemeinde kann Spannungen verhindern, indem sie einen vermittelnden Standpunkt einnimmt und den Projektträgern den eventuellen Widerstand der Anwohner und auch die Einschränkungen in Zusammenhang mit dem betreffenden Grundstück oder Bauwerk darlegt und erklärt. Auch den Anwohnern muss sie das Vorhaben der Projektträger näherbringen.
  • Wenden Sie sich an Experten (Akademiker, Architekten, Vereinigungen, Juristen usw.), um die Beschlussfassungen zu begleiten.

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