Betreiben Sie eine horizontale Chancengleichheitspolitik

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Eine lokale Chancengleichheitspolitik ist eine horizontale und inklusive Politik die alle Bereiche betrifft in der die Gemeinde Einfluss hat.

Kommunale Chancengleichheitspolitik ist in jedem Fall eine horizontale Politik, die von allen Diensten aktiv übernommen wird. Ob Personalleitung, Sportinfrastruktur, flankierende Bildungspolitik, Kultur- und Naturerbe, Integration oder anderes mehr.

Gelungene Chancengleichheits- und Inklusionspolitik entsteht nicht von heute auf morgen. Sie erfordert besondere Aufmerksamkeit. Die große Herausforderung besteht darin, aus dem Augenmerk für Diversität, Antidiskriminierung und Zugänglichkeit einen integralen Aspekt der Kommunalpolitik und lokalen Praxis zu machen.

Hier einige Grundregeln:

  • Beachten Sie bei kommunalen politischen Planungen ganz bewusst den horizontalen Aspekt der Umsetzung von Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Diversität und Zugänglichkeit.
  • Beauftragen Sie einen Schöffen/eine Schöffin ausdrücklich mit dem Zuständigkeitsbereich „Chancengleichheit“, um auf Verwaltungsebene das besondere Augenmerk für Diversität dauerhaft auf die Tagesordnung zu bringen und über den transversalen Aspekt zu wachen.
  • Suchen Sie nach innovativen Wegen, um die grundsätzliche Beachtung der Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Diversität, Inklusion und Zugänglichkeit auf der gesamten städtischen oder kommunalen Ebene zu verankern.
  • Schreiben Sie die Chancengleichheit im Verwaltungsabkommen fest. Erstellen Sie hierzu einen transversalen Plan mit messbaren Zielsetzungen. Auf diese Weise halten Sie das Engagement der Volksvertreter in allen Bereichen und in allen Phasen der Politikumsetzung formell fest.
  • Bezeichnen Sie einen Diversitätsreferenten in der Verwaltung. Je nach Größe der Gemeinde kann es erforderlich sein, mehrere Referenten pro Zielgruppe zu spezialisieren (z. B. als Referenten für Behinderung).


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