Öffentliche Verkehrsmittel für alle

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Die Gemeinden müssen über die Zugänglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel in ihrem Gebiet wachen, da diese die Unabhängigkeit und Teilhabe am sozialen Leben fördert.

Die Gemeinden müssen über die Zugänglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel in ihrem Gebiet wachen. Ohne zugängliche Verkehrsmittel kommen Personen mit Behinderung nämlich nicht wie jeder andere zur Arbeit, zur Schule, zu Freizeitangeboten usw.

Die UN-Behindertenrechtskonvention legt den Schwerpunkt auf Inklusion, auch bei der Mobilität. Der Schlüssel zur Zugänglichkeit der regulären öffentlichen Verkehrsmittel besteht darin, dass diese Verkehrsmittel für alle zugänglich sind, nicht nur für Rollstuhlfahrer. Zugängliche öffentliche Verkehrsinfrastrukturen kommen nämlich auch älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit vorübergehend eingeschränkter Mobilität usw. zugute.

  • Achten Sie auf die strikte Einhaltung der Zugänglichkeitsnormen, wo immer Haltestellen (Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus) im Gemeindegebiet gebaut oder renoviert werden, ganz gleich, wie umfangreich die Arbeiten sind. Hierzu ist es sinnvoll, eine regelmäßige Zusammenarbeit mit Fachstellen für Zugänglichkeit einzurichten, um die verschiedenen Bau- und Renovierungsphasen bei Anlagen für Fahrgäste zu begleiten: Vorentwurf, Bauphase, vorläufige Abnahme.
  • Ermutigen Sie die Taxi-Unternehmen in Ihrem Gemeindegebiet dazu, ihre Fahrzeuge anzupassen, damit sie auch Personen mit Rollstuhl befördern können, und Assistenzhunde zu akzeptieren.


  • Ziehen Sie regelmäßig Einwohner mit Behinderung zu Rate, um ihre Bedürfnisse besser zu verstehen.

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