Ein Beamter zuständig für die Integration

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Einen spezialisierten Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen in einer Gemeinde zu haben, ermöglicht es, sie besser zu betreuen und bei ihren behördlichen Schritten zu begleiten. Evergem und Maldegem haben sich bereits dafür entschieden.

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Was?

Ein für die Integration zuständiger Beamter dient als erster Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen.

Wer?

Die Ämter für soziale Angelegenheiten der Gemeinden Evergem und Maldegem haben beschlossen, einen für die Integration zuständigen Beamten einzustellen.

Warum?

Die kommunalen Informationen sind für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich und diese können ihrerseits leichter ein Feedback geben.

Zwei neue Beamte sind in die Gemeinden Evergem und Maldegem gezogen. Sie tragen den Titel „Integrationsbeamte“. Ihre Aufgabe ist es, die Kommunikation und die für Menschen mit Behinderungen erbrachten Leistungen zu erleichtern und zu verbessern, indem sie ein offenes Ohr für die Betreffenden haben.

Konkret bearbeitet er die Anträge auf Beihilfe für Menschen mit Behinderungen, er verbreitet Informationen im Hinblick auf die Integration beim Personal der Gemeinde und bei den Einwohnern, er berät und sensibilisiert die Stellen des ÖHSZ und die Gemeindeämter und schließlich optimiert er die bestehenden Ämter, indem er auf Stolpersteine aufmerksam macht. Zu diesem Zweck prüft er insbesondere die Zugänglichkeit der kommunalen Dienste für jede Bevölkerungsgruppe und versichert sich, dass Menschen mit Behinderungen bei den Entscheidungen der Gemeinde ausreichend berücksichtigt werden.

Der Integrationsbeamte arbeitet bereichsübergreifend, in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensten (Mobilität, Technik, Sport, Familienbeihilfe…).

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