Diskriminierungsverbot bei öffentlichen Aufträgen

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Wenn die Stadt Gent einen öffentlichen Auftrag erteilt, fällt sie ihre Entscheidung auf Grundlage des Preises, des Termins, der Qualität, aber auch auf des in den Unternehmen, an die sie sich wendet, geltenden Diskriminierungsverbots.

Was?

Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag in Gent erhalten möchten, müssen sich seit 2009 verpflichten, die besonderen Bedingungen im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit erfüllen.

Wer?

Diese Nichtdiskriminierungsklausel wurde von der Dienststelle für Wohlbefinden und Chancengleichheit der Stadt Gent in Zusammenarbeit mit Unia, dem Verband der flämischen Städte und Gemeinden (VVSG) und anderen Dienststellen der Gemeinde (Recht, Beschaffung und Logistik und Beschäftigung) eingeführt.

Warum?

Gent möchte eine positive Politik stimulieren, um Hindernisse für bestimmte Gruppen auszuräumen.

Gent ist sich seiner Rolle im Kampf gegen Diskriminierungen bewusst und ist die erste belgische Gemeinde, die eine Nichtdiskriminierungsklausel für öffentliche Aufträge auf die Beine gestellt hat. Seit 2009 macht sie die Unternehmen, die für sie arbeiten, darauf aufmerksam, dass die örtlichen Behörden keine Diskriminierung tolerieren. Diese Klausel bezieht sich nicht auf rechtliche Verpflichtungen, eins der Ziele ist jedoch das Anregen einer positiven Politik, durch die Hindernisse für Minderheiten beseitigt werden. Im März 2017 wurde die Klausel geprüft und angepasst.

Die Nichtdiskriminierungsklausel ist in jedem Lastenheft für jeden öffentlichen Auftrag aufgeführt. Durch Unterzeichnen des Angebots verpflichtet sich das ausgewählte Unternehmen, die besonderen Bedingungen im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und Chancengleichheit einzuhalten. Wenn dennoch Verstöße gegen die Gesetzgebung festgestellt werden, kann die Stadt Unia oder die Dienststelle für die Überwachung der Sozialgesetze darüber informieren. Die Stadt achtet darauf, das Verfahren nicht unnötig schwer für die Unternehmen zu gestalten, um es auch kleinen Unternehmen zu ermöglichen, sich zu bewerben.

Bei großen öffentlichen Aufträgen, die viele Arbeitskräfte verlangen, wird im Lastenheft zudem, neben der Nichtdiskriminierungsklausel, festgelegt, dass das Unternehmen eine Selbstbeurteilung ihrer rechtlichen Pflichten im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot und seine Politik hinsichtlich des Diskriminierungsverbots vornehmen muss. Diese Selbstbeurteilung und die vorgelegten Beweise werden evaluiert. Im Falle der Nichterfüllung wird ein Aktionsplan mit dem Unternehmen vereinbart. Die Stadt kann das Unternehmen auch überprüfen und es in einem ersten Schritt zur Teilnahme an einer positiven Maßnahme verpflichten. In einem zweiten Schritt sind Sanktionen möglich. Es gilt eine Probezeit von zwei Jahren (Juni 2017-Juni 2019). Das Ziel hierbei ist die Anwendung dieser erweiterten Klausel auf zehn öffentliche Aufträge und die Bewertung dieser.

Öffentliche Aufträge sind mit einer erheblicheren Kaufkraft verbunden. Sie können von nun an als Hebel für die Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt fungieren. Die sozialen Ziele sind ein Element einer wirklich nachhaltigen Beschaffungspolitik, neben ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen.

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